Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps auf mobilen Endgeräten oder browserbasierte Webanwendung, die von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand bzw. den Pflegealltag zu unterstützen oder zu verbessern. Sie können auch für eine bessere Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zum Einsatz kommen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wurden mit Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) 2021 gesetzlich verankert.
Dabei handelt es sich um Apps auf mobilen Endgeräten oder um browserbasierte Webanwendung, die von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand bzw. den Pflegealltag zu unterstützen oder zu verbessern. Sie können auch für eine bessere Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zum Einsatz kommen.
DiPAs können dabei nicht nur reine Software-Apps sein, sondern auch eine Kombinationen mit beispielsweise Sensoren darstellen.
Diese Digitale Pflegeanwendungen sollen künftig von den Pflegekassen erstattet werden. Dafür müssen sie jedoch zuvor in ein noch zu schaffendes Verzeichnis beim BfArM aufgenommen werden.
Die Pflegekasse sollen dann bis zu 50 Euro im Monat für eine digitale Pflegeanwendung übernehmen.
Übersicht Digitale Pflegeanwendungen:
noch keine Einträge
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Stand: 06.06.21
Weiterführende Links:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html
Kabinettsvorlage Sitzung 20. 01.2021