Tabubruch oder neue Realität? – Necrorobotics auf dem Vormarsch

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Die Möglichkeiten der KI-Technologie sind schier grenzenlos und scheinen unser Leben immer weiter zu erleichtern. Doch was passiert, wenn diese Technologie dazu verwendet wird, um Tote wiederzubeleben? Die Idee, Verstorbene als Roboter wiederauferstehen zu lassen, wird bereits diskutiert und stößt auf unterschiedliche Reaktionen.

Auf der HRI-Konferenz hat Stefan Larsson vorgeschlagen, sich intensiver mit den „Wiederauferstehungs-Technologien“ zu befassen und sie kritisch zu hinterfragen. Ein Beispiel für solche Technologien ist der Chatbot, der die Redeweise einer „spezifischen Person“ rekonstruiert. Auch die Stimme der verstorbenen Großmutter, die im vergangenen Sommer von Amazons Vize-Präsident als neues Feature für den Sprachassistenten Alexa präsentiert wurde, ist ein Beispiel für diese Art der Technologie.

Doch es geht noch weiter: Larsson geht davon aus, dass die Toten bald auch in Videoaufnahmen reanimiert werden können. Ein Beispiel dafür ist die Koreanerin Jang Ji-sung, die ihrer verstorbenen 7-jährigen Tochter Na-Yeon in virtueller Realität noch einmal begegnen konnte. Während es ethisch vertretbar sein mag, wenn eine Mutter ihr eigenes Kind virtuell wiederauferstehen lässt, stellt sich grundsätzlich die Frage, wer zu einer solchen Handlung berechtigt ist.

Es gibt zahlreiche ethische Fragen, die mit Necrorobotics einhergehen. Beispielsweise stellt sich die Frage, wem die Daten Verstorbener gehören und wie sie vor unbefugtem Zugriff geschützt werden können. Auch ein Missbrauch der Technologie ist denkbar, indem Hinterbliebene mit den Geistern der Toten erschrocken und gequält werden.

Die Entwicklung von Necrorobotics fügt sich in eine lange Tradition des Trauerns und Totengedenkens ein, markiert aber auch eine Zuspitzung dieser Traditionen. Es ist daher wichtig, die technische Entwicklung genau zu verfolgen und sich mit den normativen Fragen zu beschäftigen. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Technologie nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Risiken birgt.

Quelle: Heise.de

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