GKV: Digitale Gesundheits-Apps „stecken noch in den Kinderschuhen“

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Short Facts:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen sehen digitale Gesundheitsanwendungen noch immer in den Kinderschuhen.
  • Die Mehrheit der digitalen Gesundheitsanwendungen zeigt keine positiven Versorgungseffekte.
  • Zwei Drittel der digitalen Gesundheitsanwendungen sind vorläufig im Verzeichnis aufgenommen, ohne hinreichende Evaluierung ihrer Wirksamkeit.
  • Die höchsten Preise für digitale Gesundheitsanwendungen werden bei Erprobungs-Apps verzeichnet, ohne kausalen Zusammenhang zwischen Preis und Nutzen.

Obwohl digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) seit ungefähr zwei Jahren von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden können, scheinen sie nach Meinung der gesetzlichen Krankenkassen noch immer in den Kinderschuhen zu stecken. Ein Bericht des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zeigt, dass bisher bei der Mehrheit dieser Anwendungen keine „positiven Versorgungseffekte“ nachgewiesen werden konnten. Auch die Preisgestaltung wird von vielen kritisiert. Der Bericht des GKV-Spitzenverbands zeigt, dass zwei Drittel der DiGA im Verzeichnis lediglich vorläufig aufgenommen sind, da noch nicht genügend Evaluierungen der Wirksamkeit vorliegen. Lediglich diejenigen DiGA, die in dem Verzeichnis des Bundesamts für Arzneitmittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sind, können verschrieben werden. Diese müssen verschiedene Eigenschaften wie Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Interoperabilität, Datenschutz und positive Versorgungseffekte nachweisen. Nach 24 Monaten kann eine dauerhafte Aufnahme in das Verzeichnis im Zuge von Verhandlungen mit den Krankenkassen erfolgen, bei denen die Hersteller die Wirksamkeit der App nachweisen müssen. Der Bericht zeigt, dass die Quote der DiGA auf Probe immer noch hoch ist, was darauf hindeutet, dass die Wirksamkeit dieser Anwendungen oft noch unklar ist. Auch die Preise der DiGA sind kritisiert worden, da sie oftmals willkürlich erhöht wurden, insbesondere bei denjenigen, deren Erprobungszeitraum verlängert wurde. Trotzdem mussten sowohl gestrichene als auch nicht vollständig zugelassene DiGA bezahlt werden. Der GKV-Spitzenverband fordert daher, dass künftig strengere Anforderungen an die Wirksamkeit und Preisgestaltung von DiGA gestellt werden.

Quelle: Heise.de

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