Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ab 2023

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Anders als bisher muss man die Krankschreibung nach einem Arztbesuch seinem Arbeitgeber nicht mehr selbst schicken, stattdessen erfragt der Arbeitgeber die AU elektronisch bei der Krankenkasse ab. Künftig müssen alle gesetzlich Versicherten ihren Arbeitgeber lediglich über ihre Erkrankung informieren.

Quelle: Heise

https://www.heise.de/ratgeber/eAU-Was-sich-ab-Januar-2023-bei-der-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-aendert-7393374.html

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