Das neue Ehealth-Gesetz – der große (Ent) Wurf?

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rechtIn der letzten Woche wurde der Referenten-Entwurf zum neuen Ehealth-Gesetz veröffentlicht. Bundesgesundheitsmister Hermann Gröhe möchte in diesem Thema endlich vorwärts kommen. Zu lange wird allein das Thema der elektronischen Gesundheitskarte von verschiedensten Akteuren torpediert. Allen voran wird die Ärztelobby als Hemmschuh wahrgenommen und soll nun Gegenwind erhalten. Leider hat sich die Ärzteschaft oft mehr mit Problemen, als mit Lösungen eingebracht. Und so konnte bisher keine Einigung erreicht werden. Jetzt will die Bundesregierung mit dem Ehaelth-Gesetzt die Träger der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) in die Pflicht nehmen.

Was sind die wesentlichen Ziele des Ehealth-Gesetzes?

Die Verabschiedung des Ehealth-Gesetzes könnte dem Gesundheitswesen und den Ehealth-Lösungsanbietern einen großen Schub versetzen. Nicht nur für die Mediziner könnten sich daraus neue Anforderungen und Möglichkeiten für die Behandlung ihrer Patienten ergeben. In einer Mini-Serie möchte ich hier die wichtigsten Punkte dieses Gesetzesentwurfs vorstellen.

Die Ziele des Ehealth-Gesetzes

Seit 1.1.2015 ist die elektronische Gesundheitskarte verbindlich im Einsatz und sollte an alle gesetzlich Versicherten ausgegeben sein. Dieser Schritt wurde mit viel Funktions- und Zeitverlust umgesetzt. Nun muss es aber auch weitergehen. Und hier soll das „Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz Ehealth-Gesetz, die weitere Entwicklung steuern. Dabei verfolgt es grundsätzlich folgende Ziele:

  • „die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen,
  • die Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu öffnen,
  • die Strukturen der Gesellschaft für Telematik zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erweitern,
  • die Interoperabilität der informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu verbessern,
  • telemedizinische Leistungen zu fördern“

Wie sollen die Ziele erreicht werden?

Und für die Erreichung jedes dieser Ziele, enthält der Gesetz-Entwurf verschiedene Maßnahmenpakete und neue Strukturen, die man wie folgt zusammenfassen kann:

  1. Beschleunigung der Einführung des Notfalldatensatzes
  2. Vergütung für das Erstellen eines elektronischen Entlassbriefes
  3. Anspruch der Patienten auf einen einheitlichen Medikationsplan in Papierform
  4. Förderung und Vergütung von telemedizinische Leistungen
  5. festgelegte Pauschalen für die sichere Übermittlung von elektronischen Briefen
  6. verbindliche Termine der Gematik für Maßnahmen zur Nutzung des Versichertenstammdatendienstes und der Notfalldaten
  7. Telematikinfrastruktur soll auch für weitere Anwendungen im Gesundheitsbereich ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte und von nicht-approbierten Gesundheitsberufen (z.B. Pflege) genutzt werden können
  8. Verbesserung der Interoperabilität der Systeme mittels Transparenz über verwendete technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden im Gesundheitswesen und Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnis durch die Gematik

Jeder dieser acht Aktionen wird in den nächsten Tagen hier kurz beleuchtet und kommentiert.

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