Die MIT-Woche wird ein Opfer des neuen Leistungsschutzrechts !

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Lange wurde darüber diskutiert –  jetzt ist es beschlossen! Der Bundestag hat am Freitag ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet. Damit sollen die Leistungen von Presseverlagen im Internet künftig durch das Urheberrecht geschützt werden.[Vgl. 1]

Die MIT-Woche mit seinen „Webfundstücken“ könnte ebenfalls betroffen sein. Denn die zitierten Quellen der Verlage könnten Lizenzgebühren für die Verwendung in den Blogs verlangen. Zwar sind „kleinste Textausschnitte“ weiterhin erlaubt, jedoch ist nicht festgelegt, wie lang diese wirklich sein dürfen.

Als Konsequenz daraus werde ich die MIT-Woche einstellen und nur noch eigene Inhalte oder Content aus als ausdrücklich frei zugänglich deklarierte Quellen nutzen. Natürlich werden wir auch mit Gastautoren zusammenarbeiten.

Der Blog bleibt Ihnen als Informationsquelle rund um „Medizintechnik und IT“ erhalten – nur die „MIT-Woche“ wird es nicht mehr geben!

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