Teil 1: Technische und regulatorische Anforderungen an Teleradiologie nach RöV

Sollte sich eine radiologische Praxis bzw. eine Klinik dazu entscheiden, eine teleradiolgische Strecke zur Befundung von Patientenbildern einzurichten, gilt es eine Reihe von Hürden zu überwinden. Nicht nur ein (leider oft langwieriges) Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Landesbehörden steht den Entscheidern aus MT & IT und dem Betreiber bevor, sondern auch eine Reihe von technischen und regulatorischen Anforderungen gilt es zu beachten. So sind u.a. zu nennen:

  • Abnahme- und Konstanzprüfung der Bildwiedergabegeräte nach DIN 6868-57 und QS-RL am teleradiologischen Arbeitsplatz
  • Abnahme- und Konstanzprüfung des Teleradiologiesystems gemäß DIN EN 6868-159 mit folgenden Inhalten:
    • Messung der Übertragungszeit mit repräsentativem Untersuchungsdatensatz von der Modalität zum teleradiologischen Arbeitsplatz
    • Vollständigkeit der übertragenen Daten
    • Bildqualitätsprüfung
    • Stabilität des Systems
    • Dokumentation der Ergebnisse
  • Sicherstellung der unmittelbaren Telekommunikation zwischen Teleradiologen und Person am Untersuchungsort
  • Änderungen am Teleradiologiesystem monitoren und sich daraus ergebende Überprüfungen initiieren
  • Informationssicherheit während der Übertragung sowie am teleradiologischen Arbeitsplatz
  • gesetzliche Konformität der Befundungsumgebung (am teleradiologischen Arbeitsplatz) im Hinblick auf die aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes sowie den gängigen Arbeitsstättenrichtlinien

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Teil 2: Organisatorische Anforderungen an Teleradiologie nach RöV

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