PpSG: Zahl der Pflegekräfte soll dem Pflegeaufwand gegenübergestellt werden -Aktuell hätten viele Kliniken echte Schwierigkeiten damit

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Morgen soll der aktuelle Referentenentwurf des neuen Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) das Bundeskabinett passieren. Da sich die Deutsche Kranken­hausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband nicht auf Personaluntergrenzen bis zum 30.06.2018 einigen konnten, wurde nun schnell ein neuer Passus dem PpSG zugefügt. Demnach will das Bundesministerium (BMG) nun selbst entsprechende Grenzwerte festlegen. Dazu sollen nicht nur mehr die Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System herausgelöst werden. Künftig soll durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein sogenannter Pflegepersonalquotient entwickelt werden. Dieser soll dann das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst zu dem Pflegeaufwand eines Krankenhauses darstellen.

„Für die Ermittlung des Pflegeaufwands erstellt das Institut bis zum 31. Mai 2020 einen Katalog zur Risikoadjustierung des Pflegeaufwands, mit … tagesbezogen die durchschnittlichen pflegerischen Leistungen abbildbar sind.“ Diesen pflegerischen Aufwänden werden dann die Anzahl der Pflegefachkräfte gegenübergestellt. Das BMG plant dann mit den übermittelten Daten die Personaluntergrenzen selbst festzulegen, die dann nicht unterschritten werden dürfen. Kommt es doch zur Unterschreitung dieser Grenzen, muss die entsprechende Klinik mit Sanktionen rechnen. Zudem möchte das BMG die Patienten-Personal-Relationen künftig auch veröffentlichen und so für alle Patienten transparent machen.

Und die meisten Kliniken sind auf eine solche Entwicklung denkbar schlecht vorbereitet.Nicht nur, weil das Pflegefachpersonal nicht beliebig am Gesundheitsmarkt verfügbar ist.  Die meisten Kliniken sind kaum in der Lage, ihre pflegerischen Leistungen transparent zu machen. Den größten Teil einer heutigen Pflegedokumentation nimmt nicht die individuelle Pflegeplan- und Durchführungsdokumentation ein, sondern die Informationen die für die Abrechnung (z.B. PKMS) eine Relevanz haben. Und da noch über 70% der deutschen Gesundheitseinrichtungen die Pflegedokumentation mit Stift und Papier durchführen, ist eine lückenlose, individuelle Pflegeprozessdokumentation und damit eine echte Pflegeaufwand-Transparenz nur selten zu finden. Und die Zeit bis 2020 ist extrem kurz!

Zu den Maßnahmen der Fachpersonalsicherung die viele Kliniken ohnehin schon gestartet haben (z.B. Auslandsrekruiting), sind nun dringend Maßnahmen zur Modernisierung des pflegerischen Arbeitsumfelds gefragt. Dazu gehört ganz sicher auch die Digitalisierung in der Pflege mit den Möglichkeiten einer modernen, entscheidungsunterstützenden, mobilen Pflege-Expertensoftware. Diese ermöglichen mit überschaubarem Aufwand eine teilweise automatisierte Pflegedokumentation und damit eine Leistungstransparenz bei gleichzeitiger Entlastung der Pflegefachkräfte. Eine daran angebundene, moderne Personal-Einsatzplanungssoftware liefert nicht nur die Möglichkeit einer nach Pflegeaufwand gesteuerten Einsatzplanung, sondern auch den Pflegepersonalquotienten in Echtzeit darzustellen.

Da solche Digitalisierungsprojekte auch immer Reorganisationsprojekte sind und die Arbeitsabläufe der Anwender stark beeinflussen, ist eine entsprechende Vorlaufzeit einzuplanen. Wollen die „analogen“ Kliniken für die neue Pflegepersonalvergütung Anfang 2020 digital gerüstet sein, sollten sie noch in diesem Jahr entsprechende Projekte starten.

 

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